
Hier soll die vorgesehene Regelung mit drei Stichtagen möglichst gerechte Zuteilung ermöglichen, ohne zu aufgebläht und bürokratisch zu wirken.
Hier soll die vorgesehene Regelung mit drei Stichtagen möglichst gerechte Zuteilung ermöglichen, ohne zu aufgebläht und bürokratisch zu wirken.
Das von Ihnen angesprochene Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung ist ein Auftrag an uns als Gesetzgeber, das Abstammungsrecht so auszugestalten, dass dem Elterngrundrecht aller Elternteile Rechnung getragen wird.
Es muss zwischen Beschäftigten im Öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen und der Länder unterschieden werden.
Völlig klar ist: Ein Elternteil, das Gewalt gegen sein Kind ausübt, kann für dieses Kind nicht die Verantwortung bekommen. Auch Partnerschaftsgewalt muss in Sorge- und Umgangsverfahren berücksichtigt werden. Im Umgang mit Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft dulden wir keinerlei frauenverachtende oder demokratiefeindliche Äußerungen. Solche Leute stoßen bei uns niemals auf offene Ohren.
Es ist inakzeptabel, dass TIN-Personen nach der Änderung ihres Geschlechtseintrags nicht entsprechend ihres Geschlechts als Elternteil angesprochen werden. Ich werde mich weiterhin mit aller Kraft dafür einsetzen, dass die Elternschaft von TIN-Personen angemessen anerkannt wird.
Ich hoffe, dass wir im weiteren Verfahren der Fokus auch auf trans*Eltern gerichtet wird. Für mich ist klar: trans* Elternteile und ihre Kinder dürfen nicht länger diskriminiert werden.