Antwort 15.12.2025 von Joachim Herrmann CSU
Gesetzesänderungen bedürfen eines Beschlusses des Deutschen Bundestages und der Zustimmung des Bundesrates. Somit kann Bayern das Erbschaftsteuerrecht nicht allein ändern.
Gesetzesänderungen bedürfen eines Beschlusses des Deutschen Bundestages und der Zustimmung des Bundesrates. Somit kann Bayern das Erbschaftsteuerrecht nicht allein ändern.
Das Erbschaftsrecht muss dringend modernisiert und gerechter gestaltet werden.
Sie sprechen einen wichtigen Punkt an. Es ist schwer nachvollziehbar, dass Pflegekinder, die oft schon mit besonderen sozialen und familiären Herausforderungen konfrontiert sind, steuerlich schlechter gestellt werden.
Wir wollen diese Reform weiterhin in dieser Legislaturperiode voranbringen.