Tim Klüssendorf - Pressefoto 2025
Tim Klüssendorf
SPD
84 %
27 / 32 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Wolfgang M. •

Warum werden Pflegekinder bei den steuerlichen Freibeträgen zu Erbschaften und Schenkungen im Vergleich zu leiblichen oder adoptierten Kindern massiv benachteiligt?

Sehr geehrter Herr Klüssendorf,
ich habe gelesen, dass Sie bei einer evtl. Reform der Erbschaftssteuer einen Lebensfreibetrag bei der Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen befürworten würden.
In diesem Zusammenhang meine Frage und hier eine Konkretisierung:

Erbschaft von 100.000€ an ein leibliches oder adoptiertes Kind:
0,00 € Erbschaftssteuer (Freibetrag 400.000€)

Gleiche Summe an ein Pflegekind vererbt:
24.000 € Erbschaftssteuer (Freibetrag 20.000, Rest 30 %)

Warum gibt es diese Benachteiligung, sind Pflegekinder, die erfahrungsgemäß relativ oft benachteiligt sind, Kinder zweiter Klasse?

Vielleicht ist es Ihnen möglich, sich im Rahmen einer eventuellen Änderung der Erbschaftssteuer für eine Angleichung der Freibeträge zu engagieren.
Vielen Dank für's Lesen. Wolfgang M.

Was möchten Sie wissen von:
Tim Klüssendorf - Pressefoto 2025
Tim Klüssendorf
SPD