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Hendrik Bollmann
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Frage von Wolfgang M. •

Warum sind Pflegekinder bei der Erbschaftssteuer massiv schlechter gestellt als leibliche Kinder

Sehr geehrter Herr Bollmann,

eine Erbschaft von 100.000€ an ein leibliches oder adoptiertes Kind:

0,00 € Erbschaftssteuer (Freibetrag 400.000€)

an ein Pflegekind:

24.000 € Erbschaftssteuer (Freibetrag 20.000, Rest 30 %)

Sind Pflegekinder, denen es erfahrungsgemäß relativ oft deutlich schlechter geht, Kinder zweiter Klasse?

Vielleicht ist es Ihnen möglich, sich im Rahmen einer eventuellen Änderung der Erbschaftssteuer für eine Angleichung der Freibeträge zu engagieren.

Vielen Dank für's Lesen

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