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Hendrik Bollmann
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Frage von Wolfgang M. •

Warum sind Pflegekinder bei der Erbschaftssteuer massiv schlechter gestellt als leibliche Kinder

Sehr geehrter Herr Bollmann,

eine Erbschaft von 100.000€ an ein leibliches oder adoptiertes Kind:

0,00 € Erbschaftssteuer (Freibetrag 400.000€)

an ein Pflegekind:

24.000 € Erbschaftssteuer (Freibetrag 20.000, Rest 30 %)

Sind Pflegekinder, denen es erfahrungsgemäß relativ oft deutlich schlechter geht, Kinder zweiter Klasse?

Vielleicht ist es Ihnen möglich, sich im Rahmen einer eventuellen Änderung der Erbschaftssteuer für eine Angleichung der Freibeträge zu engagieren.

Vielen Dank für's Lesen

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Frage zur Erbschaftssteuer und der ungleichen Behandlung von Pflegekindern im Vergleich zu leiblichen oder adoptierten Kindern.

Sie sprechen einen wichtigen Punkt an. Es ist schwer nachvollziehbar, dass Pflegekinder, die oft schon mit besonderen sozialen und familiären Herausforderungen konfrontiert sind, steuerlich schlechter gestellt werden. Aktuell gibt es leider keine Mehrheit im Bundestag für eine schnelle Änderung dieser Regelung. Ich halte es jedoch für dringend notwendig, dass dieses Thema auf die Agenda kommt. Eine Angleichung der Freibeträge für Pflegekinder an die für leibliche und adoptierte Kinder wäre ein Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit und Chancengleichheit.

Wie Sie aber vielleicht schon mitbekommen haben, hat unser Generalsekretär Tim Klüssendorf den sogenannten Lebensfreibetrag in die aktuelle politische Diskussion mit eingebracht. Hier finden Sie dazu einen guten Überblick darüber: https://www.vorwaerts.de/inland/vorstoss-von-kluessendorf-wie-die-spd-die-erbschaftsteuer-reformieren-will

Mit freundlichen Grüßen

Hendrik Bollmann

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