Der Rettungsdienst ist eine unverzichtbare Säule der medizinischen Daseinsvorsorge. Die geltende Regelung in § 60 SGB V verpflichtet die gesetzlichen Krankenkassen zur Übernahme medizinisch notwendiger Transportkosten deckt aber die tatsächlichen Vorhaltekosten und die Versorgung vor Ort durch den Rettungsdienst nur sehr unzureichend ab.
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Mein Ziel ist deshalb nicht, beim Rettungsdienst zu sparen, sondern die Notfallversorgung effizienter, rechtssicherer und patientengerechter aufzustellen. Gleichzeitig müssen wir die Finanzierungsstrukturen der GKV insgesamt modernisieren. Wer die Beitragszahler dauerhaft entlasten und die Versorgung sichern will, kommt an Strukturreformen auf beiden Ebenen nicht vorbei.
Damit möchten wir in der Tat Betriebe und Arbeitnehmer:innen entlasten – teils um mehrere hundert Euro im Jahr.
Sie sprechen allerdings einen wichtigen Punkt an: Gleichzeitig sieht der Gesetzentwurf für 2026 eine Absenkung des allgemeinen Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds vor.
Weniger Krankenkassen ja, aber die großen Kostentreiber entstehen in der Versorgung, nicht in der Verwaltung.
Die Phytotherapie zählt nach dem Arzneimittelgesetz formal zu den „Besonderen Therapierichtungen“, anders als bei der Homöopathie liegen für zahlreiche pflanzliche Arzneimittel jedoch klinische Studien und evidenzbasierte Bewertungen vor. Deshalb wird die Phytotherapie in Medizin und Regulierung differenzierter betrachtet.