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Ich habe dem Paket nur unter der Bedingung zugestimmt, dass die Bundesregierung liefert – bei Bürokratieabbau und auch einer kontrollierten Migrationspolitik.
Ja, die deutschen Behörden prüfen den vorherigen Aufenthaltsort der Schutzsuchenden. Nur jene Ukrainerinnen und Ukrainer erhalten einen Schutzstatus, deren Wohnsitz bei Ausbruch des Krieges im Februar 2022 in der Ukraine lag. Darüber entscheiden die Ausländerbehörden.
Mit Blick auf syrische Flüchtlinge gilt, dass diese größtenteils einen subsidiären Schutz im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention erhalten haben.
Die Ergebnisse des Werkstattverfahrens (für den Neubau und die Freiflächen) sollen im Mai 2025 durch alle Beteiligten vorgestellt werden.
Nein, mir ist nicht bekannt, welche Daten von ukrainischen Flüchtlingen erhoben werden. Fakt ist, dass zu Beginn des Krieges sehr schnell eine pauschale Lösung für Zugang und auch Versorgung für alle Ukrainer durch die EU und auch Deutschland beschlossen wurde, um unkompliziert und unbürokratisch zu helfen.