
Jagdhunde von Berechtigten sind von der Leinenpflicht ausgenommen, da bestimmte Tätigkeiten der Jagdausübung nur mit freilaufenden Hunden möglich sind.
Jagdhunde von Berechtigten sind von der Leinenpflicht ausgenommen, da bestimmte Tätigkeiten der Jagdausübung nur mit freilaufenden Hunden möglich sind.
Das Hamburger Hundegesetz, das 2006 verabschiedet wurde, verfolgt einen gefahrpräventiven Ansatz, ebenso wie die zuvor geltende Hundeverordnung
In Hamburg gilt das Hamburgische Gesetz über das Halten und Führen von Hunden (HundeG), das auch Vorschriften über das Halten und Führen von gefährlichen Hunden enthält.
Nein, Hunde benötigen ein extra Ticket. Wir bedauern sehr Ihnen das mitteilen zu müssen.
Hunde benötigen weiterhin ein extra Ticket. Wir möchten anregen, dass zuständige Bundesverkehrsministerium zu kontaktieren.
Wir würden Ihnen empfehlen, sich direkt an das Bundesverkehrsministerium zu wenden, das die Ausgestaltung des Tickets mit den Ländern koordiniert.