Sozialversicherungsbeiträge werden jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern bezahlt. Das ist nicht nur formal richtig. Auch die Studienlage bestätigt, dass sich Arbeitgebende in Deutschland und auf dem europäischen Kontinent an der Finanzierung der Sozialversicherungssysteme beteiligen.
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Antwort 10.02.2025 von Hubertus Heil SPD
Antwort ausstehend von Roman Bausch AfD
Antwort 28.11.2024 von Jens Beeck FDP
Die Freien Demokraten vertreten die Auffassung, dass hier ein besserer Abgleich erfolgen sollte, um den Arbeitgebern ein erfolgversprechenderes Instrument anzubieten.
Antwort 15.08.2024 von Axel Knoerig CDU
ich habe mich an die Bundesagentur für Arbeit gewendet, um Ihre Fragen zum Stellenportal zu beantworten. Diese hat mir die folgenden Antworten übermittelt:
Antwort 22.08.2024 von Bernd Rützel SPD
Grundsätzlich gilt: Die Zahl der Arbeitssuchenden entspricht nicht der der Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld. So sind (Zahlen von 2022) nur rund 43 Prozent der erwerbsfähigen Empfänger von Arbeitslosengeld II im engeren Sinn arbeitssuchend.
Antwort ausstehend von Bernd Baumann AfD