Wann gibt es ein Schutzkonzept vor Machtmissbrauch in der beruflichen Reha?
Sehr geehrte Frau Bas,
Deutschland hat sich mit Ratifizierung der UN BRK zu einem umfassenden Schutzkonzept für Menschen mit Behinderung verpflichtet. Wann gibt es ein Schutzkonzept vor Machtmissbrauch in der beruflichen Reha?
Mit freundlichen Grüßen,
Sandra U.

Sehr geehrte Frau U.,
vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundesministerin für Arbeit und Soziales beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Mitglied der Bundesregierung sowie dank der Zuarbeit meines Ministeriums:
Der §37a SGB IX regelt seit 2021, dass die Leistungserbringer zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt für Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohte Menschen treffen. Dazu gehören insbesondere die Entwicklung und Umsetzung eines auf die Einrichtung oder Dienstleistungen zugeschnittenen Gewaltschutzkonzepts.
Um das Thema Gewaltschutz für Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe zu stärken, hat das BMAS den „Arbeitskreis Gewaltschutz für Menschen mit Behinderungen“ eingerichtet. Er besteht aus betroffenen Bundesressorts, zuständigen Landeministerien, Interessen- und Selbstvertretungen von Menschen mit Behinderungen, Fachexpert*innen im Gewaltschutz sowie Rehabilitationsträgern und Leistungserbringern. Ziel ist es, den Gewaltschutz für Menschen mit Behinderungen konsequent weiterzuentwickeln, schnell zu weiteren praxisrelevanten Verbesserungen zu kommen und auch Machtmissbrauch so weit wie möglich zu verhindern.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales Kontakt aufzunehmen. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier: https://www.bmas.de/DE/Service/Kontakt/kontakt.html.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas