Wann wird der Machtmissbrauch in der beruflichen Reha aufgearbeitet?
Sehr geehrte Frau Bas,Deutschland hat sich mit Ratifizierung der UN BRK zu Aufarbeitung von Fällen vom Machtmissbrauch verpflichtet. Wann wird der Machtmissbrauch in der beruflichen Reha durch Kostenträger und Gutachter aufgearbeitet?Unterlagen lagen dem BMAS und Hubertus Heil vor.Mit freundlichen Grüßen,Sandra U.

Sehr geehrte Frau U.,
vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundesministerin für Arbeit und Soziales beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Mitglied der Bundesregierung sowie dank der Zuarbeit meines Ministeriums:
Einzelfallbezogene Entscheidungen der Rehabilitationsträger können von der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde überprüft werden. Dem BMAS obliegt diese Rechtsaufsicht in der Regel nicht, etwa im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Beschwerdeführer werden vielmehr an die zuständige Aufsichtsbehörde verwiesen. Die Ergebnisse einer einzelfallbezogenen Prüfung können dann in ein grundsätzliches (Petitions-)Verfahren einfließen.
Meinen Wissens nach haben sich bislang keine Anhaltspunkte für eine Problematik zum Thema „Machtmissbrauch in der beruflichen Rehabilitation“ ergeben, die eine allgemeine Klärung durch das BMAS oder gesetzgeberischen Handlungsbedarf erfordern.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales Kontakt aufzunehmen. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier: https://www.bmas.de/DE/Service/Kontakt/kontakt.html.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas