Frage von Frank F. • 16.08.2024

Antwort von Anette Kramme SPD • 30.08.2024
Die Förderung „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach § 16i SGB II richtet sich an den Personenkreis besonders arbeitsmarktferner Menschen.
Die Förderung „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach § 16i SGB II richtet sich an den Personenkreis besonders arbeitsmarktferner Menschen.
Vergünstigte oder kostenlose Berufsschulmaterialien, Ausbildungsunterstützungsfond, Mobilitätszuschuss, bezahlbarer Azubi-Wohnraum, zukunftssichere Integration
Wir müssen hier lebende Ausländer weiterhin prioritär in Arbeit bringen. Trotzdem bedarf es der Einwanderung von neuen Arbeitskräften aus dem Ausland.