Hakan Demir
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SPD
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Frage von Ahmad A. •

Habe ich als Azubi Anspruch auf Einbürgerung?

Sehr geehrter Hr Demir,

Ich komme aus Jordanien und lebe hier in Deutschland seit Oktober 2019.

Es bedeutet bin hier schon 5 Jahren rechtmäßig ohne unterbrechen mit gültigen befristeten Aufenthalt.

Ich hab in 2019 meine Ausbildung angefangen und in 2023 abgebrochen wegen körperliche Verletzung.

Ende 2023 habe wieder mit neuer Ausbildung angefangen und bisher bin in der Ausbildung. Und immer noch hab ich den Aufenthalt und wurde immer auch ohne Problem verlängert.

Die frage ich als Azubi mit gültigen Aufenthalt , gültigen Reisepass von Heimat , deutsch Niveau B2 , straffrei und rechtmäßig in Deutschland seit 5 Jahren.

Hab ich den Anspruch auf die Einbürgerung? Gibts schon Ausnahmen bei Azubis mit paragraph 16a die die alle Voraussetzungen zum Einbürgerung erfüllt haben oder keine Ausnahmen!!

Vielen Dank

Viele Grüße

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr A.,

herzlichen Dank für die Mail und die Schilderung Ihrer persönlichen Situation. 

Leider ist es weiterhin so, dass die Einbürgerung aus einem Aufenthaltstitel als Azubi nicht möglich ist. Sie müssen daher vor einer Einbürgerung erst in einen anderen Titel wechseln, beispielweise in die Niederlassungserlaubnis oder (nach Vollendung der Ausbildung) in einen Fachkraft-Titel. 

Die Niederlassungserlaubnis können Sie schon während der Ausbildung beantragen, allerdings nur, wenn Sie bereits 60 Monate Rentenversicherungsbeiträge nachweisen oder aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation eine Ausnahme geltend machen können. 

Ich würde Ihnen daher empfehlen, diese Möglichkeiten einmal mit Ihrer Behörde vor Ort oder mit einer Migrationsberatung (https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/) im Detail durchzuprüfen. 

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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