Wird es ein Reform geben,wo die Ausbildungsduldungszeit für die Einbürgerung oder Niederlassungerlaubnis angerechnet wird? Kann ein neues Gesetz dafür geben? Wann ?

Sehr geehrter Herr S.,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Um Menschen, die aus einer Duldung heraus eine Ausbildung zu beginnen, einen regulären Aufenthaltstitel zu ermöglichen und damit auch die Anrechnung des Aufenthalts für eine mögliche spätere Einbürgerung oder einen Wechsel in die Niederlassungserlaubnis sicherzustellen, haben wir in der Zeit der Ampel-Regierung den neuen Aufenthaltstitel § 16g Aufenthaltsgesetz geschaffen. Dieser Titel hat genau diesen Zweck: Er garantiert wie die frühere Ausbildungsduldung einen sicheren Aufenthalt für Geduldete, wenn sie eine Ausbildung beginnen - jetzt aber nicht mehr als Duldung, sondern als Aufenthaltstitel.
Frühere Ausbildungsduldungszeiten oder generell Duldungszeiten als Aufenthaltszeiten anzurechnen, ist aktuell nicht geplant. Ich bin der Überzeugung, dass auch Duldungszeiten zumindest anteilig angerechnet werden sollten, sobald sich durch einen Wechsel in einen regulären Aufenthaltstitel herausgestellt hat, dass Menschen in der Zeit der Duldung in Deutschland Fuß gefasst haben und bleiben. Dazu gibt es aber aktuell keine politischen Mehrheiten und somit keine Bestrebungen.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir