Wir halten die letzte Wahlrechtsreform weiterhin für eine gute Lösung und sehen aktuell keinen Anlass für neuerliche Änderungen.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, das Bundestagswahlrecht weiterzuentwickeln. Geplant ist eine Wahlrechtskommission, die die Reform von 2023 evaluiert und noch 2025 Vorschläge vorlegen soll, unter anderem dazu, wie jeder Bewerberin mit Erststimmenmehrheit in den Bundestag einziehen kann und die Größe des Parlaments im Rahmen bleibt.

Die vergangene Bundestagswahl hat gezeigt, dass die Änderung des Wahlrechts zu ungerechten Ergebnissen führen kann.
Dankeschön für Ihre Anregung! Wir brauchen ein Wahlrecht, das verständlich ist und auf die breite Akzeptanz der Menschen im Land trifft.
Die im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen sind gebeten, sich der Wahlrechtsreform anzunehmen.
Den Vorwurf, dass „Nieten“ im Parlament sitzen, weise ich deutlich zurück