
Der § 26a AsylG ist nicht anzuwenden auf Staaten, die am Dublin-System teilnehmen. Aktuell arbeiten wir an einem verbindlichen europäischen Verteilmechanismus.
Der § 26a AsylG ist nicht anzuwenden auf Staaten, die am Dublin-System teilnehmen. Aktuell arbeiten wir an einem verbindlichen europäischen Verteilmechanismus.
vielen Dank für Ihre Frage. BMI hat die von einigen Ländern vorgenommenen Novellierungen selbstverständlich im Blick. Es gibt aber auch Unterschiede zwischen den Ländern und eben leider nicht die eine Pauschallösung, auch wenn das wünschenswert wäre.
Ich sehe die Dringlichkeit und teile die Ungeduld. Es ist bedauerlich, dass Cannabis bisher nicht auf der Tagesordnung steht.
Spezifischer Fall, bitte an entsprechende Behörde wenden
Die Koalitionsverhandlungen werden aktuell geführt
die regierungsinterne Abstimmung zum Gesetzentwurf für das BBVAngG dauert noch an, so dass aktuell leider noch kein Kabinetttermin feststeht.