Frage von Kristina K. • 16.10.2023

Antwort ausstehend von Thomas Losse-Müller SPD
Die Abgeordneten von Parteien politischer Mitbewerber der AfD sollten insofern ein solches Verbotsverfahren nicht und schon gar nicht proaktiv initiieren, weil sonst der Eindruck entstünde, dass damit ein unliebsamer politischer Konkurrent beseitigt werden solle.
Ein Parteiverbotsverfahren hat zum Schutz der Demokratie hohe Hürden, der Ausgang kann daher nicht vorhergesagt werden. Wir müssen der AfD politisch begegnen.
Ich verfolge mit Interesse das Vorgehen meines Kollegen Marco Wanderwitz oder auch Einschätzungen wie etwa das Gutachten des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Noch bin ich mir nicht sicher, ob deren Ergebnisse und Vorschläge ausreichen, um mit Aussicht auf Erfolg ein Verbotsverfahren für die AfD einzuleiten