Antwort 06.05.2024 von Stephan Hösl FREIE WÄHLER
Das 2023 geänderte Wahlrecht ist aus meiner Sicht fragwürdig.
Das 2023 geänderte Wahlrecht ist aus meiner Sicht fragwürdig.
Die Bleibeperspektive ist ein wichtiges Thema, für das ich mich einsetze. Wir diskutieren zur Zeit unterschiedliche Modelle.
Am 17. März 2023 hat der Bundestag mehrheitlich die sogenannte Wahlrechtsreform beschlossen. Mit der Wahlrechtsreform hat die Ampelkoalition das geschafft, was über mehrere Legislaturperioden hinweg vergeblich versucht wurde.
Die Kombination von Mehrheits- und Verhältniswahl halte ich für eine große demokratische Errungenschaft, die wir beibehalten sollten