(...) Aber ein Abgeordneter ist auch kein Angestellter und nicht vergleichbar. Wenn Sie jedoch einleitend feststellen, dass es Ihnen um die Nebeneinkünfte der Abgeordneten geht, so wollen Sie vermutlich auf etwas ganz anderes hinaus. Meiner Ansicht nach kann die Nebentätigkeit eines Abgeordneten auch befruchtend für seine parlamentarische Tätigkeit sein. (...)
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(...) Im Arbeitsvertrag kann für Nebentätigkeiten allerdings ein Zustimmungsvorbehalt des Arbeitgebers vereinbart werden. Arbeitgeber müssen diese Zustimmung geben, wenn die gewünschte Nebentätigkeit ihre berechtigten betrieblichen Interessen nicht beeinträchtigt. (...)
(...) Warum ist das bei Abgeordneten anders? Die einfache Antwort: Weil sie keine Arbeitnehmer sind. (...)
(...) das ist vor allem eine Steuerfrage. Die Nebeneinnahmen der Abgeordneten müssen vollständig versteuert werden. (...)
(...) Da MdB keine abhängig Beschäftigten sind, sind sie für ihre Arbeitszeit selbst verantwortlich. Ich komme zum Beispiel auf etwa 100 Stunden Arbeitszeit in der Woche, habe also auch deshalb nicht mal Zeit für Nebeneinkünfte;) (...)
(...) Wir GRÜNE fordern schon lange ein verbindliches gesetzliches Lobbyregister und die Einführung des legislativen Fußabdrucks. Wir brauchen klare und eindeutige Regeln für Interessensvertretung in Deutschland. (...)