Antwort 21.03.2023 von Macit Karaahmetoğlu SPD
Die wesentlichen Inhalte hatte ich Ihnen im Rahmen Ihrer vorigen Frage geschildert.
Die wesentlichen Inhalte hatte ich Ihnen im Rahmen Ihrer vorigen Frage geschildert.
Nein, der stimmt nicht.
Spitzenkandidatin bei einer Wahl zu sein, ist kein Beruf.
meiner Kenntnis nach hat die Landtagsverwaltung die Fragen eines Reporters bzgl. der Auskunft über die öffentlichen Termine der Landtagspräsidentin und der LandtagsvizepräsidentInnen beantwortet. Ich kann nicht beurteilen, warum es anderslautende Meldungen gibt.
Zum Punkt, wie der Bedarf für Änderungen gesehen wird, ist es nach unserer Ansicht insoweit zunächst geboten, einschlägige Initiativen des Bundes und der Länder zunächst zu sichten und insbesondere auf ihre Übertragbarkeit auf den rheinland-pfälzischen Landtag zu prüfen.