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Inwieweit das von Ihnen genannte Urteil von früheren Entscheidungen, insbesondere der genannten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 57 UrhG, abweicht, müsste im Einzelnen überprüft werden.
Zur Bewertung der Gesetzesänderung muss diese insgesamt in den Blick genommen werden. Aus dieser Sicht ergibt sich eine vorteilhafte Lage für den Kläger.
Bezüglich der Rechtskonformität der Legalisierung von Cannabis gibt es berechtigte Zweifel.
Insofern ist es richtig, dass das Thema vom Gesetzgeber behandelt und zudem das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt wurde.
So hat die Unionsfraktion bei der Abstimmung im Deutschen Bundestag am 23. Februar 2024 gegen das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften gestimmt (Cannabisgesetz).