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René Bochmann
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Frage von Erhard J. •

Sehr geehrter Herr MdB René Bochmann AfD, das Gesetz *§ 146 GVG* besagt, dass der Justizminister gegenüber dem Staatsanwalt weisungsbefugt ist. Wie stehen Sie zu diesem Gesetz?

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Der §146 GVG besagt, dass die Beamten der Staatsanwaltschaft den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen haben. Demzufolge sind die Staatsanwaltschaften den Justizministerien der Länder bzw. der Generalbundesanwalt (auch Bundesanwälte) dem Bundesjustizministerium unterstellt. Solange sich dieser komplette Justizapparat an Recht und Gesetz hält, ist dagegen nichts einzuwenden. Problematisch wird es aber, wenn die Justizministerien oder das Bundesjustizministerium aus ideologischen Gründen Weisungen erteilen, die selbst von Volljuristen nicht nachvollziehbar sind. Möglicherweise gab es solche Fälle, mir ist allerdings keiner bekannt.

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