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Wie Sie sicher mitbekommen haben, wurde der Gruppen-Antrag für die Prüfung eines AfD-Verbotes zwar vor Kurzem in erster Lesung im Bundestag diskutiert, doch nach der Verweisung in den Innenausschuss fand sich keine Mehrheit für eine endgültige Abstimmung
Ein AfD-Verbot muss zunächst juristisch sorgfältig geprüft werden, um die notwendigen Beweise zu finden. Ich spreche mich aber für ein zügiges Vorgehen aus.
Dabei ist es für mich jedoch selbstverständlich, dass der Vorrang von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gemäß Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz uneingeschränkt beachtet wird.
Ja, dazu stehen wir positiv, ich werde mich auch weiter für eine Umsetzung einsetzen.