Frage von Franziska K. • 09.10.2023

Antwort ausstehend von Gerd Mannes AfD
Ich habe mich in der Vergangenheit und insbesondere seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel klar in der Öffentlichkeit positioniert und mein Mitgefühl mit den Ermordeten und den Geiseln und ihren Angehörigen zum Ausdruck gebracht.
In Deutschland besteht eine Versicherungspflicht. Daraus folgt auch, dass für ein privates Krankenversicherungsunternehmen kein außerordentliches Kündigungsrecht im Falle einer überschrittenen "Fallzahl" existiert.
Ja