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Die 3G-Regel wurde für den Schutz der Arbeitnehmer verabschiedet. Eine darauf gestützte finanzielle Entschädigung von Arbeitnehmern kann ich mir dementsprechend grundsätzlich nicht vorstellen.

Erst jüngst hat die Ständige Impfkommission auf die Bedeutung der Impfung für ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen hingewiesen und eine Empfehlung einer 4. Impfung für diese Personengruppen ausgesprochen.

Die 2G-Regelungen müssen beendet werden, wenn das Infektionsgeschehen nachlässt. Das gilt im Übrigen für alle freiheitseinschränkenden Maßnahmen - sie können immer nur mit einem entsprechenden wichtigen Grund aufrechterhalten werden.

Sobald die pandemische Lage es zulässt, halte ich es für geboten, die Corona-Maßnahmen zu lockern bzw. zu beenden.