Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Dagmar Freitag
Antwort von Dagmar Freitag
SPD
• 29.11.2019

(...) danke für Ihre Nachricht. Nähere Informationen zu meinen Nebeneinkünften finden Sie auf meiner Homepage unter http://dagmar-freitag.de/einkuenfte.html . (...)

Portrait von Nezahat Baradari
Antwort von Nezahat Baradari
SPD
• 02.12.2019

(...) Ich muss immer wieder mit dem Kopf schütteln, wenn Menschen rassistisch gehaltene Mails aufgrund meiner Biographie direkt an meine Abgeordnetenbüros verschicken, aber sachliche Anfragen nur über „Abgeordnetenwatch.de“ tätigen. (...)

Portrait von Jana Schimke
Antwort von Jana Schimke
CDU
• 20.11.2019

(...) Abgeordnete werden rechtlich nicht wie Beschäftigte behandelt. Ihr Status ist vergleichbar mit dem eines Selbstständigen. (...)

Portrait von Christian Lindner
Antwort von Christian Lindner
FDP
• 12.09.2019

(...) Solange Sie die zugelassene Höchstarbeitszeit (48 Wochenstunden, kurzzeitig 60 Wochenstunden möglich) nicht überschreiten, können Sie in einer Nebenbeschäftigung so viel verdienen, wie Sie wollen. Die Grenze von 450€ bezieht sich nach meiner Kenntnis lediglich auf die Befreiung von Steuern und Sozialabgaben für den ersten Nebenjob. (...)

Portrait von Stephan Brandner
Antwort von Stephan Brandner
AfD
• 18.09.2019

(...) Aber ein Abgeordneter ist auch kein Angestellter und nicht vergleichbar. Wenn Sie jedoch einleitend feststellen, dass es Ihnen um die Nebeneinkünfte der Abgeordneten geht, so wollen Sie vermutlich auf etwas ganz anderes hinaus. Meiner Ansicht nach kann die Nebentätigkeit eines Abgeordneten auch befruchtend für seine parlamentarische Tätigkeit sein. (...)

Portrait von Thomas Oppermann
Antwort von Thomas Oppermann
SPD
• 30.09.2019

(...) Im Arbeitsvertrag kann für Nebentätigkeiten allerdings ein Zustimmungsvorbehalt des Arbeitgebers vereinbart werden. Arbeitgeber müssen diese Zustimmung geben, wenn die gewünschte Nebentätigkeit ihre berechtigten betrieblichen Interessen nicht beeinträchtigt. (...)

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