
(...) danke für Ihre Nachricht. Nähere Informationen zu meinen Nebeneinkünften finden Sie auf meiner Homepage unter http://dagmar-freitag.de/einkuenfte.html . (...)
(...) danke für Ihre Nachricht. Nähere Informationen zu meinen Nebeneinkünften finden Sie auf meiner Homepage unter http://dagmar-freitag.de/einkuenfte.html . (...)
(...) Ich muss immer wieder mit dem Kopf schütteln, wenn Menschen rassistisch gehaltene Mails aufgrund meiner Biographie direkt an meine Abgeordnetenbüros verschicken, aber sachliche Anfragen nur über „Abgeordnetenwatch.de“ tätigen. (...)
(...) Abgeordnete werden rechtlich nicht wie Beschäftigte behandelt. Ihr Status ist vergleichbar mit dem eines Selbstständigen. (...)
(...) Solange Sie die zugelassene Höchstarbeitszeit (48 Wochenstunden, kurzzeitig 60 Wochenstunden möglich) nicht überschreiten, können Sie in einer Nebenbeschäftigung so viel verdienen, wie Sie wollen. Die Grenze von 450€ bezieht sich nach meiner Kenntnis lediglich auf die Befreiung von Steuern und Sozialabgaben für den ersten Nebenjob. (...)
(...) Aber ein Abgeordneter ist auch kein Angestellter und nicht vergleichbar. Wenn Sie jedoch einleitend feststellen, dass es Ihnen um die Nebeneinkünfte der Abgeordneten geht, so wollen Sie vermutlich auf etwas ganz anderes hinaus. Meiner Ansicht nach kann die Nebentätigkeit eines Abgeordneten auch befruchtend für seine parlamentarische Tätigkeit sein. (...)
(...) Im Arbeitsvertrag kann für Nebentätigkeiten allerdings ein Zustimmungsvorbehalt des Arbeitgebers vereinbart werden. Arbeitgeber müssen diese Zustimmung geben, wenn die gewünschte Nebentätigkeit ihre berechtigten betrieblichen Interessen nicht beeinträchtigt. (...)