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die Modalitäten für den Verkauf von Feuerwerkskörpern sind im Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG) und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) geregelt.
Diese Maßnahmen basieren auf europäischem Recht und dienen der Verhinderung irregulärer Grenzübertritte. Sie werden gegenüber der EU-Kommission offiziell angezeigt und halbjährlich verlängert.
Eine Auflistung der im Landkreis Freising vorhandenen Schutzräume können Sie über das örtliche Landratsamt Freising erhalten.
Im Landkreis gibt es aktuell keine öffentlichen Schutzräume. Das wurde Ihnen seitens des LRAs schon mitgeteilt, daher bin ich über die Anfrage etwas verwundert.