Antwort 25.03.2024 von Marco Buschmann   FDP
Politische Parteien genießen verfassungsrechtlich eine besondere Bestands- und Schutzgarantie (sog. Parteienprivileg).
Politische Parteien genießen verfassungsrechtlich eine besondere Bestands- und Schutzgarantie (sog. Parteienprivileg).
Uns ist die Akte des Falls nicht bekannt.
Tatsächlich hat die Art Department Werbeagentur GmbH vor meinem Eintritt neben vielen Industriekunden auch für das Innenministerium gearbeitet
Die wehrhafte Verfassung kennt Möglichkeiten Verfassungsfeinde aus den Bundestag zu halten. Sie nicht zu wählen ist die erste, ein Parteiverbot die Schärfste.
Hierüber liegen mir keine Erkenntnisse vor.
Polizistinnen und Polizisten, die rechtsextreme Inhalte verbreiten, in Chats oder sonst wo, haben nichts bei der Polizei zu suchen.