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Nachdem der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnet hat, wird es wie geplant ab November in Kraft treten. Standesämter sind dann gemäß der Bestimmungen im Selbstbestimmungsgesetz verpflichtet, Namens- und Personenstandsänderungen durchzuführen.
Das Argument, das Sie wiedergeben, soll nur von der fatalen Fehlentscheidung der Bundesregierung zum Kernkraft-Aus mitten in der Energiekrise ablenken und ist einer der vorgeschobenen Gründe der politischen Leitungsebene der beiden beim Prüfvermerk beteiligten Ministerien.
Als Familien-Partei sind wir in der EVP und im Europaparlament ein Aktivposten und geben daher auch notwendige Antworten auf die dringenden Fragen der Zeit.
Hierüber streiten sich die Experten
Die gesetzliche Rentenversicherung ist in erster Linie als Versicherungssystem für versicherungspflichtige Arbeitnehmer angelegt.
Das Beamtenbesoldungsrecht fällt in die Zuständigkeit des Bundesmianisteriums des Innern und für Heimat.