Antwort 11.07.2026 von Simone Borchardt CDU
Die behaupteten Versorgungseffekte sind nicht belegt, die Reform ist richtig.
Die behaupteten Versorgungseffekte sind nicht belegt, die Reform ist richtig.
Ich nehme sie auf und werde mich an die Bundesregierung wenden.
Aus dem Nichtvorhandensein einer bestimmten Vergleichsrechnung folgt kein gesetzgeberisches Versäumnis