Sehr geehrte Frau Paul, ich würde gerne in Erfahrung bringen, wann das KiBiz dahingehend angepasst wird, dass nicht nur pädagogischen Fachkräfte alleine Kinder betreuen dürfen?
Obwohl weitere Mitarbeiter*Innen ohne entsprechende Zusatzqualifikation aber langjähriger Erfahrung vor Ort sind, dürfen diese stand jetzt ohne pädagogische Fachkraft keine Betreuung leisten. Somit führt ein Krankheits und/oder Urlaubsbedingter Ausfall einer pädagogischen Fachkraft automatisch zu einer Mangelbesetzung und im schlimmsten Fall zu einer Notbetreuung.

Das KiBiz regelt in § 28 das Personal in den Kindertageseinrichtungen. Danach sollen als pädagogische Fachkräfte sozialpädagogischen oder weitere Fachkräfte sowie Ergänzungskräfte eingesetzt werden. In Ergänzung dazu konkretisiert die Personalverordnung, welche Professionen in den Kindertageseinrichtungen eingesetzt werden können. In Kitas arbeiten nicht nur pädagogische Fachkräfte. Das Personal in den Kindertageseinrichtungen arbeitet häufig in multiprofessionellen Teams, in denen verschiedene Professionen sowie Qualifikationen zusammenkommen und im Sinne einer guten frühkindlichen Bildung in Nordrhein-Westfalen arbeiten.
Die Personalverordnung mit Angaben zu den unterschiedlichen Professionen, die in Kitas eingesetzt werden können, finden Sie hier: https://www.kita.nrw.de/neue-personalverordnung