Der generelle Verzicht auf den Sprachnachweis vor Einreise für alle Familienzusammenführungen, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, soll im zweiten Migrationspaket erfolgen und umgesetzt werden.
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Antwort 29.03.2023 von Jan Dieren SPD
Antwort ausstehend von Manuel Höferlin FDP
Antwort 16.07.2023 von Linda Teuteberg FDP
Mit dem Sprachnachweis sind aktuell verschiedene Ministerien befasst
Antwort 26.01.2023 von Marco Buschmann FDP
Das Namensrecht soll daher modernisiert werden und die Funktion des Namens als Ausdruck individueller Identität stärker betonen. Dabei prüfen wir auch Lösungen für frühere Eheschließungen.

Antwort 12.01.2023 von Josip Juratovic SPD
Einen Antrag auf Familienzusammenführung und die Möglichkeit im Rahmen des neuen Chancenaufenthaltsrechtes, den Sprachnachweis in Deutschland nachzuholen, besteht nur für verheiratete Paare.
Antwort 26.01.2023 von Marco Buschmann FDP
Das Bundesministerium der Justiz wird zeitnah einen Entwurf vorlegen, der diesem Anliegen Rechnung tragen und die Schilderungen von Betroffenen einbeziehen wird.