Frage von Sandra U. • 12.07.2022

Antwort von Hubertus Heil SPD • 12.07.2023
Artikel 16 UN-BRK ist jedoch keine rechtliche Anspruchsgrundlage, nach der Anträge auf Aufarbeitung oder Entschädigung bei der Bundesregierung gestellt werden können.
Artikel 16 UN-BRK ist jedoch keine rechtliche Anspruchsgrundlage, nach der Anträge auf Aufarbeitung oder Entschädigung bei der Bundesregierung gestellt werden können.
Es steht aber natürlich außer Frage, dass der Schutz von Kindern und damit auch das entschiedene Eintreten gegen Kinderehen ein essentieller Bestandteil des Menschenrechtsschutzes weltweit ist.
Das Alter der sogenannten Ehemündigkeit ist im Interesse des Kindeswohls auf 18 Jahre festgelegt.
Wie viele Menschenrechtsorganisationen sind wir sehr besorgt über den Abschreckungseffekt, den eine Auslieferung und ein Gerichtsverfahrens in den USA für Pressefreiheit weltweit haben könnten.
Die Auslieferung Julian Assanges wäre ein fatales Symbol für Presse- und Medienschaffende weltweit