
Wir befinden uns auf der Zielgeraden, den Gesetzentwurf zeitnah in 2./3. Lesung zu behandeln und so zu beschließen, dass das Cannabis-Gesetz zum 01.04.2024 in Kraft treten kann.
Wir befinden uns auf der Zielgeraden, den Gesetzentwurf zeitnah in 2./3. Lesung zu behandeln und so zu beschließen, dass das Cannabis-Gesetz zum 01.04.2024 in Kraft treten kann.
Betrifft Ihr Anliegen meine Funktion als Bildungs- und Forschungsministerin so bitte ich Sie, Ihre Mail an bmbf@bmbf.bund.de zu senden.
Als Studentin ist es so, dass Sie zwei besondere Voraussetzungen beachten müssen.
Mit der Situation von Staatenlosen sprechen Sie ein wichtiges Thema an. Erst einmal ist es wichtig, dass Sie das Anerkennungsverfahren als Staatenlose ansprechen, dass oft nicht bekannt ist.
Ich bin generell gegen Regelungen, die von vornherein nicht überwacht werden können und bin ein Verfechter unseres Wahlprogramms, mit dem zunächst wir verschiedene Modelle der legalen Abgabe testen und evaluieren wollten.
Wir haben intern bereits darüber diskutiert welche Normen, allerdings nicht nur auf das Strafrecht bezogen, wir als erstes abschaffen würden, was selbstverständlich zunächst die neugeschaffenen Ampelgesetze betrifft