
Studienjahre können nach aktueller Rechtsprechungslage für die erforderliche Zeitdauer eines rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalts in DEU angerechnet werden.
Studienjahre können nach aktueller Rechtsprechungslage für die erforderliche Zeitdauer eines rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalts in DEU angerechnet werden.
Auf der Kabinettsklausur der Bundesregierung Anfang März in Meseberg konnten weitere Fortschritte gemacht werden, sodass die parlamentarischen Beratungen, u. a. mit der Anhörung der Fachverbände, nun stattfinden können.
Wir gehen davon aus, dass der Bundestag das neue Staatsbürgerrecht in der zweiten Hälfte von 2023 beschließen wird.
Er muss im nächsten Schritt durch das parlamentarische Verfahren und tritt danach mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Der Referentenentwurf liegt bereits vor und wird voraussichtlich zeitnah ins parlamentarische Verfahren eingebracht.
Die Reform des Staatsbürgerrechts wird mit den parlamentarischen Beratungen fortgesetzt und soll schnellstmöglich abgeschlossen werden.