Antwort 02.08.2023 von Jan Plobner SPD
Hintergrund der Übertragung des Inflationsausgleiches auf die Pensionen ist das in Artikel 33 Abs. 5 Grundgesetz verankerte Alimentationsprinzip.
Hintergrund der Übertragung des Inflationsausgleiches auf die Pensionen ist das in Artikel 33 Abs. 5 Grundgesetz verankerte Alimentationsprinzip.
2022 hat sich der Bund übrigens mit 109 Milliarden an Steuermitteln (in Form von Bundesmitteln und Bundeszuschüssen) an der Finanzierung der sogenannten nicht beitragsgedeckten Leistungen der Deutschen Rentenversicherung beteiligt.
Wir sprechen uns dafür aus, ihn auch weiterhin in regelmäßigen Abständen an die Inflation anzupassen.
Aktuell gibt es seitens der Bundesregierung keine Pläne, eine solche Sonderzahlung auch an Rentnerinnen und Rentner zu ermöglichen.