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Frage von Günther K. •

Sehr geehrter Hr. Heil, warum erhalten Pensionäre im Gegensatz zu Rentnern einen Inflationsausgleich von bis zu 3.000 € zusätzlich zu Ihren gegenüber der Rentenanpassung höheren Pensionserhöhung?

Sehr geehrter Hr. Heil, in einer Antwort zum Thema "Inflationsausgleich für Rentner" schreiben Sie, die Zahlung eines Inflationszuschlages sei "keine Aufgabe für die Versichertengemeinschaft der gesetzlichen Rentenversicherung und würde das System überfordern." Ausserdem verweisen Sie darauf, dass "auch alle Beschäftigten hätten Reallohneinbußen hinnehmen müssen."
Warum gilt dies nicht im gleichen Masse für Pensionäre? Der Bundeshaushalt wird durch die Pensionsanpassungen incl. Inflationsausgleich wohl nicht überfordert?

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Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.  

Der Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst sieht vor, dass die Tarifbeschäftigten zunächst einen Inflationsausgleich in Form von steuer- und abgabenfreien Sonderzahlungen in Höhe von insgesamt 3.000 Euro erhalten. Eine Erhöhung der Tarifentgelte erfolgte dafür im Jahr 2023 nicht mehr, sondern erst wieder im März 2024. Die Tarifabschlüsse des öffentlichen Dienstes werden regelmäßig – wie auch dieses Mal vorgesehen – zeit- und wirkungsgleich auf Beamtinnen und Beamte des Bundes übertragen. Mit Blick auf die alimentatorischen Grundsätze der Beamtenversorgung wird dies wiederum anteilig, das heißt unter Berücksichtigung der jeweiligen Ruhegehalts- und Anteilssätze, auch auf Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen. Hierdurch profitierten im Jahr 2023 auch Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger von der Inflationsausgleichsprämie. Ohne diese Übertragung hätten Versorgungsempfänger*innen für das Jahr 2023 jedoch weder eine Anpassung der Versorgungsbezüge noch eine Sonderzahlung erhalten. 

2022 hat sich der Bund übrigens mit 109 Milliarden an Steuermitteln (in Form von Bundesmitteln und Bundeszuschüssen) an der Finanzierung der sogenannten nicht beitragsgedeckten Leistungen der Deutschen Rentenversicherung beteiligt. Die Kosten für die Beamtenversorgung für den unmittelbaren Bundesbereich (Beamte, Richter und Berufssoldaten im Ruhestand) beliefen sich im gleichen Jahr auf rund 6,8 Mrd. Euro (einschließlich Hinterbliebenenversorgung).

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

 

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