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Wir haben zu diesem Thema einfach andere Ansichten.

Ich habe in der Zeit, in der ich nicht dem Landtag angehörte, sowohl das Übergangsgeld als auch den Aufstockungsbetrag in Anspruch genommen, aber auch - wie Sie schreiben - eine "Beschäftigung angenommen".

Die Kontrolle der Geschäftsleitung obliegt dem Verwaltungsrat des rbb - gegen den ehemaligen Vorsitzenden wird mittlerweile ebenfalls ermittelt.

Das Durchschnittsentgelt der Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) wird als Rechengröße der gesetzlichen Rentenversicherung jährlich aufgrund einer Rechtsverordnung, der sogenannten Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung, neu bestimmt.

Nein, ich beziehe seit über 20 Jahren als Bundestagsabgeordnete kein Geld von Lobbyverbänden und habe auch keine Nebeneinkünfte. Darüber lege ich seit 2003 öffentlich (freiwillig) Rechenschaft ab, indem ich als „gläserne Abgeordnete“ jedes Jahr meine Steuerbescheide als Pressemitteilungen veröffentliche – alle Angaben dazu sind seit 2003 kontinuierlich auf meiner Homepage (www.bettinahagedorn.de) nachlesbar.