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Grundsätzlich ist die Gerichtsbarkeit des IStGH auf vier Verbrechen beschränkt: auf den Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und seit dem 17. Juli 2018 auch auf das Verbrechen der Aggression.
Wer wie Putin einen blutigen Krieg angezettelt hat, sollte sich dafür vor Gericht verantworten müssen.
Dennoch kann ich mich hier Ihrer und der Forderung des Deutschen Richterbunds nur wiederholt anschließen, das Weisungsrecht abzuschaffen und den Gesetzgeber zur Reform aufzufordern.
Rechte sind mit Kontrollmöglichkeiten verbunden. Die vorhandene Regelung halte ich für geeignet.
In Sachsen gilt: "Das sogenannte externe Weisungsrecht des Justizministers bzw. der Justizministerin wird bis zu seiner Abschaffung nicht ausgeübt."
Die verbrecherische Tat in Freudenberg macht mich tief betroffen.