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Peter Wilhelm Patt
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Frage von Erhard J. •

Sehr geehrter Herr MdL Peter Wilhelm Patt CDU, die Justizministerin kann aufgrund von § 146 GVG den Staatsanwalt anweisen Straftaten nicht aufzuklären. Wie stehen Sie zu diesem Gesetz?

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Das externe Weisungsrecht bspw. des Justizministers ist mit einer Kontrollmöglichkeit und einem Kontrollrecht für das Parlament verbunden. Dieses übt das Parlament über das Justizministerium aus, welches wiederum die Staatsanwaltschaft beaufsichtigt. Ich halte dies nach Abwägung von Für und Wider für zweckmäßig.  Eine effektive Kontrolle könnte ich selber nicht vornehmen, auch weil ich nicht - anders als das Fachministerium - vom Fach bin.

Die Gefahr politischer Einflussnahme durch Weisungen würde m.E. nicht geringer, wenn das Parlament die Staatsanwaltschaft direkt kontrollieren würde. Auch eine vollständige Abschaffung des Weisungsrechts ist m.E. nicht sinnvoll, weil dann einzelne Generalstaatsanwalt die Macht zu letztverbindlichen Entscheidungen bekämen, also ohne einem Vorgesetzten oder einem Parlament gegenüber verantwortlich zu sein. Das würde zu einem ministerial- und regierungsfreien Raum ohne parlamentarische Kontrolle führen, was ich für verfassungswidrig halte.

vgl.: https://www.zjs-online.com/dat/artikel/2015_6_952.pdf

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