Antwort 08.01.2024 von Wolfgang Hellmich SPD
Ich bedanke mich für Ihre Anfrage und bitte Sie eine E-Mail an mein Abgeordneten Büro zu senden.
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Für weitere Informationen zum Wirtschaftsstandort Hersbruck und den Maßnahmen der kommunalen Wirtschaftsförderung wenden Sie sich bitte direkt an die Stadt Hersbruck.
Es ist beabsichtigt, die in § 107d BeamtVG verankerte Höchstgrenze von 120 Prozent um weitere drei Jahre fortzuschreiben
Auch nach der Reform wird es auf jeden Fall so sein, dass nur Sozialleistungen nach dem SGB II und SGB XII einer Einbürgerung entgegenstehen.