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(...) vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen gerne beantworte: Ich besitze nur die deutsche Staatsangehörigkeit. (...)

(...) die doppelte Staatsbürgerschaft wird von Deutschland innerhalb der EU und der Schweiz zugelassen, daneben für anerkannte Flüchtlinge, die 8 (...)

(...) Diese Vermutung trifft aber nicht zu. Es handelt sich bei Doppelstaatlern in Deutschland nicht vorrangig um Menschen mit türkischen Wurzeln, diese Gruppe beträgt 12-13 Prozent (Mikrozensus und Zensus). Wichtige Herkunftsländer sind daneben die Russische Föderation, Kasachstan, Polen und Rumänien, aus denen in den letzten Jahrzehnten viele Aussiedler und Spätaussiedler nach Deutschland kamen, welche häufig beide Pässe besitzen. (...)
Antwort: Ja, sollte sie!
Viele Grüße sendet
Stephan Brandner

(...) 1. Die so genannte doppelte Staatsbürgerschaft ist nach wie vor ein geeignetes Instrument, um es Menschen mit einem breit gefächerten familiären Hintergrund und entsprechenden Wurzeln in verschiedenen Staaten und Kulturen zu ermöglichen, aus diesen Wurzeln für ihr aktuelles Leben Kraft zu gewinnen, ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten in die Gesellschaft einzubringen und diese dadurch zu bereichern. (...)