
In diesem Kontext hat die Landesregierung seit Anfang diesen Jahres über den neu aufgelegten Krisenbewältigungsfonds zusätzliche 1,5 Mio. Euro – allen voran zur Bewältigung der gestiegenen Energiekosten – für Tierheime zur Verfügung gestellt.
In diesem Kontext hat die Landesregierung seit Anfang diesen Jahres über den neu aufgelegten Krisenbewältigungsfonds zusätzliche 1,5 Mio. Euro – allen voran zur Bewältigung der gestiegenen Energiekosten – für Tierheime zur Verfügung gestellt.
Der Bund hat verfassungsrechtlich keine Zuständigkeit für die Finanzierung von Tierheimen. Wo es dem Bund möglich ist, können zur Abmilderung der finanziellen Belastung der Tierheime aufgrund von Krisen, wie beispielsweise der Coronakrise, Mittel durch den Bund an Tierheime ausgezahlt werden.
Nur durch eine gemeinsame Anstrengung von Bund, Ländern und Kommunen werden wir den Wohnraummangel in Deutschland bekämpfen können und die Bauwirtschaft sowie die dazugehörigen Berufsgruppen aus dem Auftragstief holen.
Zunächst muss die Steuerschätzung abgewartet werden. Eine Entbürokratisierung der Bauvorschriften würde aber mehr bringen als weitere Fördermittel.
Bereits unter der unionsgeführten Bundesregierung wurden die Bundesmittel massiv aufgestockt. Allerdings bleibt die Förderung des Wohnungsbaus eine originäre Landesaufgabe.
Damit der Bund den sozialen Wohnungsbau mit den Ländern stärken kann und perspektivisch die im Koalitionsvertrag anvisierten 100.000 öffentlich geförderte Wohnungen pro Jahr erreicht werden, sollen den Ländern im Zeitraum von 2022 bis 2026 Finanzhilfen in der Rekordhöhe von insgesamt 14,5 Milliarden Euro gewährt werden.