Reformen sollen die Rente fair und finanzierbar halten, Härtefälle schützen und auch künftige Renten verlässlich sichern.
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Ich möchte auf Folgendes hinweisen: Änderungen beim Renteneintritt müssen schon aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben so ausgestaltet werden, dass der Vertrauensschutz für rentennahe Jahrgänge gewahrt ist.
Nach der derzeitigen Rechtslage können Versicherte des Geburtsjahrgangs 1962 die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte, oft auch "Rente mit 63" genannt, mit 64 Jahren und 8 Monaten erhalten.
Mir ist wichtig: Die Vorschläge der Kommission sind ein Gesamtpaket, das darauf abzielt, die Rente langfristig verlässlich und generationengerecht aufzustellen. Dazu gehören neben Veränderungen beim Renteneintritt auch die Einführung einer kapitalgedeckten Zusatzrente nach schwedischem Vorbild, die stärkere Absicherung von Selbstständigen und Maßnahmen gegen Altersarmut.
Wie Du wahrscheinlich weißt, ist diese Regelung überhaupt erst durch die SPD Realität in Deutschland geworden. Insofern habe ich mich massiv dafür eingesetzt. Die SPD hat sich dafür stark gemacht, wie auch für viele andere Dinge – beispielsweise den Mindestlohn.
Wir setzen uns seit vielen Jahren dafür ein, dass versicherungsfremde Leistungen vollständig aus Steuermitteln finanziert werden.