Bei der Anpassung in diesem Jahr richtet sich die Erhöhung des aktuellen Rentenwerts ganz wesentlich nach der anpassungsrelevanten Lohnerhöhung.
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Wenn Sie im Jahr 2058 oder später in Rente gehen werden, müssen Sie Ihre Rente grundsätzlich voll versteuern. Das bedeutet jedoch noch nicht, dass Sie tatsächlich Steuern zahlen müssen. Für alle, die bis 2057 erstmals Rente bekommen, errechnet das Finanzamt einen „Rentenfreibetrag“. Das ist der Teil der Rente, der nicht versteuert werden muss.
Wir Linken sagen ganz klar: Es braucht mehr als nur einen Härtefallfonds, mit einer viel zu kurzen Antragsfrist, einer unzureichenden Finanzierung und viel zu hohen Antragshürden für die Ost-Rentnerinnen und Rentner. Das sind jämmerliche Almosen für wenige Menschen mit sehr niedrigen Renten, von denen bisher bereits mehr als zehntausend Anträge abgelehnt wurden. Wir brauchen endlich Gerechtigkeit für die Ost-Rentnerinnen und Rentner, also einen Gerechtigkeitsfonds, in den alle Geschädigten einbezogen werden.
Eigene Beiträge ähnlich den Beiträgen zur Rentenversicherung sind dafür nicht zu zahlen, vielmehr orientiert sich das System stark an den Beamtenpensionen. Diese Regelung halte ich für nicht mehr zeitgemäß.
Die Erhöhung der Rente wird mittels der Rentenanpassungsformel bestimmt, die die Rentenerhöhung - vereinfacht ausgedrückt - anhand der Bruttolohn- und Gehaltsentwicklung des Vorjahres bemisst.
Berufliche Unterscheidungen im Rentensystem sind nicht vorgesehen und wir planen das auch nicht zu verändern, weil eine solche Möglichkeit für eine Berufsgruppe wahrscheinlich auch bei anderen Berufsgruppen Interesse an einer solchen Lösung wecken würde