Frage von Günter D. • 09.10.2024

Antwort ausstehend von Carsten Linnemann CDU
Aus meiner Sicht spricht nichts dagegen, freiwillige Einzahlungen in die Rentenversicherung zuzulassen, um die ansonsten entstehenden Lücken zu schließen.
Die Hundesteuer ist eine kommunale Steuer. Inwiefern Rentnerinnen und Rentner von Ausnahmeregelungen profitieren können, muss im Einzelfall entschieden werden.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung stellt das unterste Netz der sozialen Sicherung in Deutschland dar. Sie soll demgemäß nur dann in Anspruch genommen werden, wenn alle anderen Hilfemöglichkeiten ausgeschöpft sind.