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Ich bedanke mich für die Frage und übersende Ihnen eine ausführliche Antwort, in der ich exemplarisch einige Maßnahmen aufzähle, die ich für geeignet halte.
Sollte ich zur Landtagswahl am 1. September 2024 in den Sächsischen Landtag gewählt werden, würde ich gern erstmal schauen, ob die Ausübung beider Mandate (Stadtrat und Landtag) zeitlich und vor allem sachgerecht möglich wäre, und ob ich dem Auftrag meiner Wähler sowohl im Stadtrat als auch im Landtag adäquat gerecht werden könnte.
Vor- und Nachteil der Katzenschutzverordnung zugleich ist, dass Kommunen in Baden-Württemberg diese selbst erlassen können, weil es keine entsprechende Tierschutzverordnung auf Landesebene gibt.
Allerdings betrifft diese rein kommunale Themen. Als Bundestagsabgeordneter für unsere Region bin ich daher nicht der richtige Ansprechpartner.
Die Zuständigkeit für Katzenschutzverordnungen liegt bei den Kommunen. Die Pforzheimer Grüne/WiP/Die Linke-Gemeinderatsfraktion hat einen Antrag gestellt.
Da die Problematik verwilderter Katzen in Deutschland jedoch regional sehr unterschiedlich auftritt, wäre eine bundesweite Regelung unverhältnismäßig.