Antwort 11.09.2024 von Heike Baehrens SPD
Denn das Beihilferecht der Beamten wird nicht durch ein Gesetz durch den Bundestag beschlossen.
Denn das Beihilferecht der Beamten wird nicht durch ein Gesetz durch den Bundestag beschlossen.
Aus Ihrer Frage geht hervor, dass dies ein Thema für den Bundestag ist
Dies ist im Ministergesetz des Landes Rheinland-Pfalz geregelt, auf Bundesebene besteht die Regelung „nur“ bis maximal zwei Jahre.


Für die Regelungen im Straßenverkehr - also zur Straßenverkehrsordnung und den entsprechenden Zusatzbestimmungen (StVO, StVZO usw.) - also auch zum Thema Lichtsignalanlagen (LSA) sind zunächst der Gesetzgeber und die Straßenverkehrsbehörden zuständig