Frage von Claus D. • 18.01.2024

Antwort von Thomas Bareiß CDU • 23.02.2024
Sehr geehrter Herr D.,
herzlichen Dank für Ihre Nachricht, die Sie mir über die Plattform „Abgeordnetenwatch.de“ zukommen lassen haben.
Sehr geehrter Herr D.,
herzlichen Dank für Ihre Nachricht, die Sie mir über die Plattform „Abgeordnetenwatch.de“ zukommen lassen haben.
Ukrainische Flüchtlinge erhalten Leistungen nach dem SGB II. Das heißt, nach Ablauf der Karenzzeiten muss, sofern vorhanden, eigenes Vermögen aufgebraucht werden, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.
Für Anliegen an mich als Parteivorsitzenden können Sie sich gerne an lars.klingbeil@spd.de wenden.
Wir haben mit der Mehrheit der Ampel-Fraktionen am 22. Februar einen eigenen Antrag zur Unterstützung der Ukraine beschlossen.