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Wie auch zu Ihrer Frage zum Thema „Betäubung von Schweinen mit Kohlendioxid“ kann ich Ihnen hier sagen, dass wir als SPD-Bundestagsfraktion von dem grüngeführten BMEL einen ambitionierteren Gesetzentwurf zur Tierschutznovelle erwartet hatten, der auch von der FDP innerhalb der Abstimmung der Bundesregierung verwässert wurde.
So viel vorweg: Die SPD-Bundestagsfraktion hatte aus dem grüngeführten BMEL einen ambitionierteren Gesetzentwurf zur Tierschutznovelle erwartet. Am Ende hat aber auch die FDP innerhalb der Abstimmung der Bundesregierung bestimmte Punkte verwässert.
Mit den neuen Regelungen sollen die Tiere konsequent vor Schmerzen, Leiden und Schäden geschützt werden. Für Tiere in der Landwirtschaft bedeuten die vorgesehenen Änderungen insbesondere, dass bestimmte Eingriffe, die Schmerzen, Leiden oder Schäden nach sich ziehen, gar nicht mehr (Schwänzekürzen bei Lämmern), nur noch mit entsprechender Betäubung (Ausbrennen der Hornanlagen bei Kälbern) oder nur in Einzelfällen sowie unter bestimmten Voraussetzungen (Schwänzekupieren bei Schweinen) vorgenommen werden dürfen.
Als Mitglied des Petitionsausschusses würde ich Ihnen dazu raten eine Petition an den Thüringer Landtag oder den Deutschen Bundestag zu stellen. So kann sich der Petitionsausschuss noch einmal intensiver mit Ihrem Anliegen befassen und eventuell eine Lösung aufzeigen.