
Die von Ihnen angesprochene sog. Vorabpauschale nach § 18 InvStG haben wir als Unionsfraktion damals im Rahmen der GroKo eingeführt. Sie ist verfassungskonform, weil hiermit gerade kein Fall einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung vorliegt.
Die von Ihnen angesprochene sog. Vorabpauschale nach § 18 InvStG haben wir als Unionsfraktion damals im Rahmen der GroKo eingeführt. Sie ist verfassungskonform, weil hiermit gerade kein Fall einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung vorliegt.
Die Forderung ist Teil eines Zehn-Punkte-Programms zur Erleichterung der Fachkräfte-Zuwanderung.
Gemeinsam mit vielen Abgeordneten in Berlin-Mitte lehnen auch wir diese drastischen Einsparungen klar und deutlich ab.
Gut gemeint ist noch nicht gut gemacht
Wenn Sie anmahnen das unsere Fraktion im Thüringer Landtag, einen solchen Verbotsantrag hätte stellen können, dann möchte ich Ihnen widersprechen. Es geht nicht darum, die AfD in Thüringen zu verbieten, sondern es geht um ein Verbot der AfD als Gesamtpartei.