Antwort 03.02.2025 von Hubertus Heil SPD
Außerdem muss der Arbeitgeber bei einer Entgeltumwandlung 15% des umgewandelten Betrages zuschießen.
Außerdem muss der Arbeitgeber bei einer Entgeltumwandlung 15% des umgewandelten Betrages zuschießen.
Dem Informationsrecht und -interesse der Bürgerinnen und Bürger wird im Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG) bereits umfassend Rechnung getragen.
Der Umbau der gesetzlichen Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung ist allerdings ein langwieriger Prozess ist, der nicht mit einem einzelnen Gesetz abgeschlossen werden kann. Die Erwerbstätigenversicherung muss vielmehr über einen längeren Zeitraum realisiert werden, in dem für die neu miteinzubeziehenden Gruppen Übergänge gesichert werden und erworbene Anwartschaften geschützt bleiben (Vertrauensschutz) mögen.
im Anhang eine Stellungnahme von Frau Alexandra Hartung zu Ihrer Frage.