Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Alen S. • 19.01.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 22.01.2024 Jedes EU-Land regelt das Aufenthaltsrecht und die Arbeitserlaubnis nach eigenen Vorschriften. Nationale Aufenthaltstitel wie ein Aufenthalt nach § 23a Aufenthaltsgesetz ermöglichen daher nicht automatisch den Zugang zum Arbeitsmarkt eines anderen EU-Staates.
Frage von Igor L. • 19.01.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 22.01.2024 Sie sprechen tatsächlich den einzigen Fall an, in dem auch zukünftig die Mehrstaatigkeit nicht möglich sein wird: Beschränkungen durch den jeweiligen Herkunftsstaat.
Frage von Ina O. • 19.01.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 22.01.2024 Ob Ihr Herkunftsland EU-Mitglied ist oder nicht wird dank der Reform nicht mehr relevant sein. Mit dem neuen Gesetz wird Deutschland keinerlei Beschränkungen bei der Mehrstaatigkeit mehr vornehmen.
Frage von Sep N. • 19.01.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 22.01.2024 In Bezug auf die Anrechnung von Duldungszeiten wurden im Rahmen der Reform keine Änderungen vorgenommen. Für zukünftige Fälle wird die Anrechnung dadurch verbessert, dass die Ausbildungsduldung als Aufenthaltstitel ausgestaltet wird.
Frage von Axel S. • 19.01.2024
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP Frage von Hermann C. • 19.01.2024
Antwort von Axel Echeverria SPD • 18.04.2024 Das Gesetz wird somit in den kommenden Sitzungswochen voraussichtlich vom Bundestag beschlossen. Ab dann können auch leistungsstärkere Photovoltaikanlagen mit weniger bürokratischem Aufwand auf Balkonen installiert werden.